Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 62 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 26.04.2018 – 14d O 18/16
- BGH, 14.12.2021 – XIII ZR 1/21Solarstromerzeugung: Nachträgliche Sanktionsmilderung bei Verstößen gegen die Meldepflicht; Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot - Sanktion bei MeldepflichtverstoßZitiert von 12
- BGH, 05.07.2017 – VIII ZR 147/16Erneuerbare Energien: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Photovoltaikanlage für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur; Aufklärungspflicht des Netzbetreibers; Rechtmäßigkeit der Verringerung der Einspeisevergütung als Sanktion bei Nichterfüllung der Meldepflicht; Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers gegen den AnlagenbetreiberZitiert von 24
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 – 14d O 1/17
- OLG Frankfurt am Main, 13.03.2019 – 12 U 38/18Zitiert von 3
- BGH, 18.02.2020 – XIII ZR 10/19Erneuerbare Energie: Mitteilungspflicht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei Lieferung größerer Energiemengen an Letztverbraucher als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet - EEG-Umlage-Verzinsung IZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 28.05.2020 – 5 K 3836/18.FZitiert von 10
- LG Hamburg, 26.11.2015 – 403 HKO 225/14
- BGH, 10.07.2013 – VIII ZR 295/12Stromlieferungsvertrag: EEG-Aufschlag und Abrechnungsfrist für die Differenzkosten als AusschlussfristZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 62 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.